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Herzlich willkommen zur Zustimmungswahl-Initiative des Landersarbeitskreises Demokratie & Recht von Bündnis 90/Die Grünen in Bayern!

Neuigkeiten

NEU! KV Freising führt Zustimmungswahl ein (2008-06-05)
Der Kreisverband Freising hat die Zustimmungswahl in seiner Satzung installiert; gleich im Anschluss wurden der neue Vorstand und die BDK- und LDK-Delegierten nach dem neuen Wahlverfahren gewählt. Der KV Freising dürfte damit die erste Untergliederung einer größeren Partei in Deutschland sein, die die Zustimmungswahl in der Satzung verankert hat.
Mehr Demokratie für Zustimmungswahl bei OB-Wahlen in NRW (2007-08-31)
Im Gegensatz zu den undemokratischen Plänen der nordrheinwestfälischen Landesregierung (CDU/FDP), bei den Bürgermeister- und Landratswahlen unter Beibehaltung der Mehrheitswahl einfach die Stichwahlen abzuschaffen, fordert Mehr Demokratie e.V. in NRW den kompletten Wechsel zum Zustimmungsverfahren.
Alternatives österreichischers Regierungsprogramm fordert Zustimmungswahlrecht (2007-03-01)
Die österreichischen Grünen haben das Regierungsprogramm der dortigen großen Koalition basisdemokratisch neu verhandeln lassen. Herausgekommen ist u.a. die Forderung nach Einführung der Zustimmungswahl für den Nationalrat. Zitat:

Zustimmungswahl (approval voting) statt Verhältniswahl. Hier hat der Wähler die Möglichkeit, für beliebig viele Kandidaten zu stimmen. Es wird nicht mehr ein Kandidat oberster Präferenz gewählt, sondern alle die Kandidaten, die akzeptabel erscheinen. Der Kandidat mit den meisten erhaltenen Stimmen ist gewählt.

Zustimmungswahlinitiative auf der LDK Bayern 2006
Fotos von unserem Infostand auf der LDK 2006 des LV Bayern und die Ergebnisse unserer Bundeskanzler-Testwahl.

Über diese Initiative

Wir streben an, das aktuell in den Satzungung der meisten Parteigliederungen verankerte Mehrheitswahlverfahren mit Stichwahl (engl. plurality runoff voting) durch das Zustimmungswahlverfahren (engl. approval voting) zu ersetzen. Im Vergleich zum Mehrheitsverfahren und den meisten anderen Verfahren mit ausreichender Einfachheit bildet das Zustimmungsverfahren den Wählerwillen am besten ab.

Der LAK hat nach ausführlicher Beschäftigung mit verschiedenen Wahlverfahren erstmals auf der Landesdelegiertenkonferenz 2005 beantragt, die Satzung des Landesverbands Bayern entsprechend zu ändern (Antrag als PDF). Erwartungsgemäß wurde der Antrag mit großer Skepsis empfangen und konnte deshalb die notwendige Zweidrittelmehrheit nicht annähernd erreichen. Der LAK möchte nun aber den Anlass nutzen, um eine Diskussion über das Wahlverfahren bei Personenwahlen und Sachabstimmungen – auch über parteiinterne Abstimmungen hinaus – zu entfachen und weiter Überzeugungsarbeit für das Zustimmungsverfahren zu leisten.

Daher werden in der nächsten Zeit auf dieser Website eine Einführung, Anschauungsmaterial, und verschiedene Artikel zum Thema Wahlverfahren erscheinen.

Außerdem haben wir eine kleine Taskforce gegründet, die gerne eure Parteigliederungen und -gremien besucht und euch das Zustimmungswahlverfahren vorstellt. Wenn ihr uns einladen wollt oder andere Fragen habt, meldet euch bei uns!

Euer LAK Demokratie & Recht
von Bündnis 90/Die Grünen in Bayern


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